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Luftbilder in den Medien – Fluch oder Segen?

Wer bewusst drauf achtet, stellt vermehrt fest: unser TV-Programm hat eine neue Dimension bekommen. Egal ob Krimi, Drama, Komödie oder Dokumentation, Luftbilder mit atemberaubenden Perspektiven und Blickwinkeln werten eine Sendung immens auf. Bilder von oben gibt es natürlich schon lange, nur waren die Produzenten bislang auf Helikopter, Ultralight-Flugzeuge oder Luftschiffe angewiesen.

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Die vielfach fälschlicherweise als Drohnen bezeichneten Fluggeräte eröffnen neue Möglichkeiten – ferngesteuerte Multikopter mit Kamerasystemen fliegen in Bereichen zwischen einem und einhundert Metern und zaubern dem Zuschauer den WOW-Effekt ins Gesicht. Dabei fliegen sie von einem Modelpiloten ferngesteuert durch die Lüfte – was sie von der viel zitierten Drohne unterscheidet. Die Kamera wird gesondert bedient. Ein Kameramann steuert über eine eigene Fernbedienung die Drehung und Neigung der Kamera. Ein Videosignal geht live per Funk auf einen Bildschirm zum Boden, damit das Drehteam sofort die Ergebnisse ihrer Flugmanöver sehen kann. „Es ist immer wieder toll, den ersten Aufstieg zu machen und von oben zu sehen, wie alles aussieht“ meint Robert Schäffer, Kameramann der airpicture24 GmbH. Oft genug entscheidet das Team erst danach, welche Flugmanöver geflogen werden, weil sie erst jetzt die komplette Übersicht haben.

Multikopter haben das Fliegen erst in jüngster Vergangenheit gelernt – seit es leichte Akkus gibt, die derart stark sind, dass sie Leistung abgeben wie eine Autobatterie beim Startvorgang. Außerdem gibt es erst seit wenigen Jahren sogenannte Brushless-Motoren. Elektromotoren, die schwindelerregende Drehzahlen erreichen, äußerst kraftvoll sind und sich extrem fein regeln lassen. All das kombiniert ergibt dieses Spielzeug, vor dem sich gleichzeitig viele Menschen fürchten – sind sie gleichermaßen geeignet, die Nachbarschaft bei wie auch immer gearteten Spielchen zu beobachten.

Rein rechtlich betrachtet ist die Situation in Deutschlang seit fast zwei Jahren – zumindest überwiegend – geregelt: Die Genehmigungen sind bei den Luftfahrtbehörden der Länder einzuholen. Unter fünf Kilo Gesamtgewicht des UAV (unmanned aerial vehicle) dürfen die Länder eine Allgemeinerlaubnis ausstellen, dazu muss die Flugpraxis nachgewiesen sein, eine Haftpflichtversicherung vorliegen, der Kopter muss über entsprechende Sicherungssysteme verfügen und man muss sich an ein paar Spielregeln halten: beispielsweise dürfen Menschen, Fahrzeuge oder Bundeswasserstraßen nicht ohne weiteres überflogen werden und innerorts muss mindestens das Ordnungsamt eingeschaltet werden. Bei Koptern zwischen 5 und 25 KG ist das schon deutlich schwieriger, hier ist jeder einzelne Flug genehmigungspflichtig.

Initiativen, die ihre Produkte mittels dieser Technologie transportieren lassen wollen, wie beispielsweise von der Post, von Amazon oder von Dönerlieferanten, sind zumindest in Deutschland in den nächsten Jahren nicht zu erwarten. Zu viel Verkehr würde sich in Windeseile im Luftraum treffen. Aber auf die tollen Bilder in Fernsehen und Kino will heute niemand mehr verzichten.
415 Wörter, zum Abdruck frei gegeben, Belegexemplar erbeten.

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